Betriebs-Haftpflichtversicherung
Die normale Betriebshaftpflicht umfasst sowohl das Betriebsstättenrisiko als auch die Umwelthaftpflicht.
Das unternehmerische Risiko lässt sich nicht versichern, das Haftungsrisiko schon. Eine betriebliche Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Personen durch Fehler Ihres Unternehmens oder Ihrer Mitarbeiter zu Schaden gekommen sind. Da jede Branche ihre eigenen Risikoszenarien hat, braucht es spezielle, darauf abgestimmte Deckungskonzepte.
• Haftpflicht für Hersteller- und Handelsbetriebe. Die Versicherung schützt Sie als Unternehmer und
Gewerbetreibender im Schadensfall vor berechtigten und unberechtigten Schadensersatz-Ansprüchen
Dritter.
• Haftpflicht für Bau- und Baunebengewerbe. Damit Ihre Risiken nicht zu Ihrem Schaden werden, gibt es
eine besondere Deckung bei Tätigkeits-, Umwelt-, Leitungs- und Abdeckschäden sowie bei Erdarbeiten.
• Haftpflicht für Fahrzeug-Handel und -Reparatur. Die spezielle Versicherung für alle, die Kraftfahrzeuge
reparieren oder mit ihnen Handel treiben.
• Haftpflicht für Kleinbetriebe, Schulen und Berufe. Die Versicherungspolice mit besonderer Deckung für
Kleinbetriebe, Schulen und Berufe.
• Haftpflicht für beratende Berufe. Der Versicherungsschutz für Rechtsanwälte, Unternehmensberater,
Steuerberater und Sachverständige bei echtem Vermögensschaden.
• Haftpflicht für Heilberufe. Die optimale Absicherung u.a. für Ärzte, Heilpraktiker und Psychologen – bei
Behandlungsfehlern und anderen Haftpflichtrisiken im täglichen Praxisbetrieb.
• Haftpflicht für IT-Unternehmen. Die Police versichert IT-Unternehmen vor den finanziellen Folgen bei
Urheberrechts-, Datenschutz- und Implementierungsschäden, etc.
Eine Betriebshaftpflichversicherung kann um die folgenden Komponenten erweitert werden.
• Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden. Gedeckt sind Schäden, die dabei an anderen Dingen entstehen, wenn
Arbeiten ausgeführt werden.
• Allmählichkeitsschäden/ Einwirkungsschäden. Sie entstehen durch allmähliche Einwirkung von
Temperatur, Gasen oder Feuchtigkeit
• Abwasserschäden - Schützt vor Schadenersatzansprüchen aus Schäden, die durch Abwässer entstehen.
• Mietsachschäden - für Schäden, die in zu gewerblichen Zwecken gemieteten Räume entstehen.
• Auslandsschäden, die in der Betriebshaftpflicht laut Allgemeinen Versicherungsbedingungen
ausgeschlossen sind.
• Be- und Entladeschäden - für Fahrzeuge, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen wie z.B.
Gabelstapler, die nur auf dem Firmengelände fahren oder für Schäden, die entstehen, wenn Mitarbeiter
einem Lieferanten beim Entladen helfen und dabei dessen Fahrzeug beschädige